Schlichten statt richten – Was machen eigentlich Schiedsleute?

Wenn der Nachbar von oben nachts um eins regelmäßig seine Wäsche wäscht, das Laub von nebenan sich auf dem eigenen Grundstück auftürmt oder Schadenersatz und Schmerzensgeld fällig werden, dann schlägt die Stunde der Schiedsleute.

Denn Schiedsleute kommen bei Strafsachen wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, vermögensrechtlichen Streitigkeiten wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld sowie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten zum Einsatz. Ihre Aufgabe ist es, den streitenden Parteien Gelegenheit zur Aussprache zu geben. Dadurch sollen Spannungen abgebaut und ein Vergleich erzielt werden. Ob das gelingt, hängt sehr oft vom Vermittlungsgeschick der Schiedsleute ab. In jedem Fall sind sie aber ein wichtiger und erfolgreicher Teil unseres Rechtsstaats, denn mit ihrer Arbeit entlasten sie die Gerichte.

Wer darf Schiedsperson werden?

In unserer Gemeinde kann jeder Schiedsperson werden, der zwischen 30 und 70 Jahre alt ist und im Gemeindegebiet Simmerath wohnt. Eine ausgeprägte Persönlichkeit und eine Affinität fürs Streitschlichten sollte vorhanden sein. Die Schiedsleute werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Monschau bestätigt.

Wie kann das Schiedsverfahren helfen und wie läuft es ab?

Schlichten statt richten ist das Motto der Schiedsleute, die zur Verschwiegenheit verpflichet sind. Sie geben den streitenden Parteien in einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre die Gelegenheit zur Aussprache. Schiedsleute vermitteln mit dem Ziel, zu einer einvernehmlichen und preiswerten Einigung für alle Parteien zu kommen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird von der Schiedsperson eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann dann Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden.

Der Gang ins Schiedsverfahren ist nicht immer vorgeschrieben, aber oftmals der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Fällen, wie z.B. bei sogenannten „Privatklagesachen“, ist das Schiedsverfahren zwingend vorgeschrieben, bevor sich die Gerichte mit diesen Streitfällen befassen.

Was sind Die Vorteile des SChiedsverfahrens?

Zu den Vorteilen des Schiedsverfahrens gehören, dass meistens nur geringe Kosten entstehen und eine schnelle Einigung zwischen den streitenden Parteien erzielt werden kann.

Übrigens sucht die Gemeinde Simmerath noch eine stellvertretende Schiedsperson. Interessierte können sich gerne beim Ordnungsamt der Gemeinde informieren oder direkt schriftlich bewerben.

Und hat Dir dieser Beitrag gefallen?

Kommentare

Dein Kommentar